Antworten zu häufig aufkommenden Fragen (FAQs)
1) Muss man aus der Waldorfschule kommen, um im Werkhof einen Ausbildungsplatz zu bekommen?
Nein, der Werkhof ist offen für alle jungen Menschen, unabhängig von ihrer bisherigen schulischen, ihrer kulturellen und religiösen Orientierung. Sie müssen ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und auf Grund ihrer Lernschwäche einen Anspruch auf eine ähnliche Berufsvorbereitung oder Ausbildung haben, wie wir sie anbieten.
2) Sie sind doch eine Privatschule - muss man bei Ihnen Schulgeld zahlen?
Der Werkhof ist keine Schule sondern eine sog. „sonstige Einrichtung für berufliche Reha“. Wenn Sie bei der Arbeitsagentur auf Grund Ihrer Lernbehinderung einen Anspruch auf eine Reha-Ausbildung erworben haben, zahlt die Arbeitsagentur auch die Maßnahme (also die Ausbildung oder den Lehrgang zur Berufsvorbereitung). Sie übernimmt dazu die Sozialversicherungsbeiträge, das Fahrtgeld und, abhängig vom Einkommen der Eltern, einen Zuschuss zum Lebensunterhalt (das sog. Ausbildungsgeld).
3) Ich habe auf der Homepage der IHK gelesen dass Sie noch offene Ausbildungsstellen haben – darf ich mich bei Ihnen mal vorstellen?
Wir können offene Ausbildungsstellen nicht einfach besetzen, sondern nur junge Menschen aufnehmen, die auch die Kostenzusage durch die Arbeitsagentur (voraussichtlich) erhalten werden.
4) Was machen denn Ihre Azubis wenn sie fertig sind?
Die Ausbildung schließt ab mit dem Fachwerkerbrief und der Zuerkennung des Hauptschulabschlusses. Damit steht der Weg offen für weitere Bildungswege. Ein Teil der Absolventen schließt die Vollausbildung im gleichen Beruf an (also zum Koch, Schreiner, Metallbauer, zur Hauswirtschafterin). Andere schließen eine ganz andere Ausbildung an. Wieder andere arbeiten in ihrem Beruf oder in einem anderen Bereich, wie Lager, Einzelhandel, Entsorgung oder Produktion. Und einige wenige brauchen noch längere Zeit für eine betreute Arbeit und wechseln in die Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung.
5) Mein Kind geht in die G-Schule und ist viel zu gut für die Werkstatt für Menschen mit Behinderung – kann es bei Ihnen eine Ausbildung machen?
Diese Frage kann nur in Absprache mit der Arbeitsagentur geklärt werden. Ein Praktikum kann aber dazu beitragen. Sprechen Sie einfach den Sozialen Dienst an für ein Kennlern-Gespräch und ein Orientierungspraktikum.
6) Was ist im Werkhof denn anders als in anderen überbetrieblichen Berufsausbildungen?
Der Werkhof ist eine sehr kleine, überschaubare Einrichtung. Wir legen viel Wert auf die tragende Gemeinschaft, die viel Individualität zulässt. Ein wichtiger Bestandteil ist z.B. das gemeinsame, gepflegte Mittagessen. Und wir orientieren uns am Waldorflehrplan, der eine Förderung im schulisch- kognitiven, im handwerklichen und im Gefühlsbereich (Grundlage der Schlüsselqualifikationen) vorsieht. In der internen Berufsschule wird neben den beruflichen Kenntnissen und den Prüfungsfächern für den Hauptschulabschluss auch eine erweiterte Allgemeinbildung, sozialpädagogische Unterstützung und Kunst angeboten.
7) Wie läuft die Anmeldung bei Ihnen im Werkhof?
Nur die Arbeitsagentur kann Sie bei uns anmelden. Alles andere klären Sie mit dem Sozialen Dienst. Rufen Sie einfach an und machen Sie einen Termin für ein Kennenlern-Gespräch.
8) Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Orientierungsjahr und Förderjahr?
Das Orientierungsjahr ist eine Sonderberufsfachschule für minderjährige Schulabgänger mit Lernschwäche, die ihre Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt haben und sich beruflich noch orientieren bzw. ihr schulisches Fundament für die Ausbildung noch verbessern wollen. Das Jahr schließt ab mit einer Projektprüfung.
Das Förderjahr dagegen ist eine Berufsvorbereitungsmaßnahme der Arbeitsagentur, die hauptsächlich abzielt auf eine Verbesserung der persönlichen Kompetenzen, wie Konzentration, Ausdauer, Motivation für eine Berufsausbildung. Ziel der Berufsvorbereitung ist bei uns nicht der Hauptschulabschluss, sondern die Ausbildungsreife für einen selbstgewählten Beruf.
